Hallenordnung – Große Reithalle
Die Reithalle ist Eigentum des Renn- und Reitvereins Südliche Weinstraße Herxheim und zum Nutzen des Pferdesports bestimmt. Sachgemäße Behandlung und gegenseitige Rücksichtnahme sind Vorraussetzung für einen reibungslosen Ablauf.
1. Die Halle darf nur von Vereinsmitgliedern genutzt werden, mit Pferden für die Anlagennutzung bezahlt wird. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Vorstandschaft.
2. Jeder reitet auf eigene Gefahr, davon ausgenommen sind vom Verein organisierte Reitaktivitäten.
3. Der letzte Reiter hat das Hallenlicht auszuschalten. Die Außenbeleuchtung im Vorraum schaltet sich automatisch aus.
4. Während der im Hallenbelegungsplan eingetragenen Reit- und Voltigierstunden ist die Nutzung der Halle nur in diesem Rahmen möglich.
5. In der Halle dürfen höchstens zwei Pferde longiert werden. Bei ein bis drei Pferden darf jedoch maximal ein Pferd longiert werden. Das Longieren ist untersagt, wenn mehr als drei Reiter in der Halle reiten.
6. Frei laufen und Freispringen lassen ist grundsätzlich möglich, jedoch nur unter permanenter Aufsicht und bei abgedeckten Spiegeln
7. Beim Reiten in der Halle gelten die üblichen Reiterregeln wie z. B. beim Eintreten „Tür frei“, oder rechts am anderen Reiter vorbei usw. Im übrigen sind die Reitregeln der „Richtlinien für Reiter und Fahren“ Band 1 der Deutschen Reiterlichen Vereinigung einzuhalten.
8. Beim Verlassen der Halle sind die Hufe auszukratzen und den Eingangsbereich zu fegen. Pferdeäpfel sind unverzüglich aus der Reithalle zu entfernen.
9. Das Rauchen ist in der Reitbahn nicht gestattet.
10. Hunde sind in der Reitbahn nicht zulässig.
11. Bei Springübungen ist auf andere Reiter, im besonderen Maße
Rücksicht zu nehmen, das heißt wenn sich Reiter dadurch
gestört fühlen, sind diese zu unterlassen. Der Reiter, der sich
vom Springen gestört fühlen würde, solle seine Reiteinheit nicht
unnötig ausdehnen, um dem Reiter der Springen möchte die
Chance zu geben, dies zu tun.
Bei mehr als vier Reitern in der Bahn sollte nicht gesprungen werden.
12. Hindernisständer und Sprungstangen müssen nach
Beendigung der Arbeit aus der Halle entfernt werden.
13. Im Vorraum der Reithalle dürfen Pferde zum Reiten
fertiggemacht werden.
Nicht zulässig ist es Pferde dort länger stehen zu lassen.
Für den Fall, dass ein Pferd nicht auf den Hänger gebracht
werden kann oder wenn sich Wartezeiten ergeben, stehen im
neuen Stall zwei eingestreute Boxen zur Verfügung. Diese sind
vom Benutzer hinterher zu säubern.
14. Der Hallenbelegungsplan ist Bestandteil der Hallenordnung.
Alle Reiterinnen und Reiter sind zur Einhaltung dieser Hallenordnung verpflichtet. Zuwiderhandlungen können jederzeit einem Vorstandsmitglied mitgeteilt werden. Verstöße gegen diese Hallenordnung können durch entsprechende Ordnungsmaßnahmen z. B. Verweis, Geldbuße, Hallenverbot, geahndet werden. Bitte halten Sie sich deshalb an obige Bestimmungen, damit ein reibungsloser Reitbetrieb möglich ist.
Die Hallenordnung ist ab dem 7. November 2008 gültig.
Mit Gültigwerden dieser Hallenordnung verliert die bisherige Ordnung ihre Gültigkeit
Die Vorstandschaft des Renn- und Reitvereins SÜW Herxheim